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   VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 127/15   

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https://dejure.org/2016,33889
VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 127/15 (https://dejure.org/2016,33889)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.07.2016 - 9 A 127/15 (https://dejure.org/2016,33889)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. Juli 2016 - 9 A 127/15 (https://dejure.org/2016,33889)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Schleswig, 01.02.2016 - 9 B 37/15

    Straßenausbaubeitrag - grundsätzliche Anforderungen an die Erhebung

    Auszug aus VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 127/15
    Unbefahrbare Wohnwege sind nicht nur von befahrbaren Straßen und Wegen zu unterscheidende Erschließungsanlagen, sondern auch wegen ihrer unterschiedlichen Verkehrsfunktion und ihres abweichenden Erscheinungsbildes selbständige Einrichtungen (vgl. Beschluss der Kammer v. 01.02.2016 - 9 B 37/15 - Habermann, in: Habermann/Arndt, Kommunalabgabengesetz, Stand: 01/2016, § 8, Rn. 132).

    Aber auch die Grundstücke an unbefahrbaren Wohnwegen (entsprechend der obigen Definition) zählen zu dem Kreis der bevorteilten Grundstücke der zugehörigen - ausgebauten - Fahrstraße (vgl. OVG Schleswig, U. v. 12.03.1992 - 2 L 194/91 - VG Schleswig, B. v. 01.02.2016 - 9 B 37/15 -, juris; Habermann, a.a.O., § 8, Rn. 188).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2012 - 4 LB 3/12

    Heranziehung der Eigentümer eines Grundstücks im unbeplanten Innenbereich einer

    Auszug aus VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 127/15
    Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (vgl. OVG Schleswig, U. v. 23.07.2008 - 2 LB 54/07 - B. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - B. v. 10.08.2012 - 4 LB 3/12 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 54/07

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Fahrradstraße; Innerortsstraße;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 127/15
    Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (vgl. OVG Schleswig, U. v. 23.07.2008 - 2 LB 54/07 - B. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - B. v. 10.08.2012 - 4 LB 3/12 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 07.12.2016 - 9 A 153/16

    Kommunalrecht: Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag - Wohnweg

    Diese Bescheide waren Gegenstand des zunächst einheitlich geführten Verfahrens 9 A 127/15.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und den beigezogenen Verwaltungsvorgängen sowie der Gerichts- und Beiakten der gemeinsam verhandelten Parallelverfahren 9 A 100/15, 9 A 127/15 und 9 A 144/15 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Die erkennende Einzelrichterin hat hierzu in dem Parallelverfahren 9 A 127/15 ausgeführt:.

  • VG Schleswig, 19.04.2018 - 9 B 2/18

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Vor diesem Hintergrund ist es auch irrelevant, ob die Antragsgegnerin in der Vergangenheit gegebenenfalls notwendige Instandhaltungsmaßnahmen unterlassen hat (vgl. nur VG Schleswig, U. v. 22.07.2016 - 9 A 127/15 -, juris, Rdnr. 39; Habermann, a.a.O., Rdnr. 147a m.w.N.).
  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 100/15

    Ausbaubeiträge

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und den beigezogenen Verwaltungsvorgängen sowie der Gerichts- und Beiakten der gemeinsam verhandelten Parallelverfahren 9 A 127/15 und 9 A 144/15 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 144/15

    Unbefahrbare Wohnwege im Ausbaubeitragsrecht; Zusicherung eines bestimmten

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und den beigezogenen Verwaltungsvorgängen sowie der Gerichts- und Beiakten der gemeinsam verhandelten Parallelverfahren 9 A 100/15 und 9 A 127/15 Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
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